Jahresabschlussprüfung, zusammenfassende Schlussbemerkung Bedeutung

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Jahresabschlussprüfung, zusammenfassende Schlussbemerkung

Jahresabschlussprüfung, zusammenfassende Schlussbemerkung Logo #42880Darin hat der Prüfer, soweit nicht schon im Rahmen der dem Bericht vorangestellten Ausführungen nach § 321 Abs. 1 HGB erfolgt, zu allen wichtigen Fragen so Stellung zu nehmen, dass aus ihr selbst ein Überblick über die Lage des Instituts und, soweit für die Prüfung gesetzlich vorgeschrieben, über die Ordnungsmässigkeit der Geschäftsführ....
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